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UKCA-Kennzeichnung für Maschinen: Was Sie für Großbritannien wirklich brauchen

Unter Maschinenherstellern, die den britischen Markt prüfen, hält sich ein teurer Irrtum. Er lautet: Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen, also brauchen wir zuerst eine UKCA-Kennzeichnung.

Für die meisten Maschinen steht das so nicht im Gesetz.

Was in Großbritannien tatsächlich gilt

Maschinen, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden, unterliegen den Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008 in der geltenden Fassung. Diese Vorschriften sind der britische Nachfolger der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen kommen jedem europäischen Hersteller daher bekannt vor.

Überraschend ist die Kennzeichnung. Eine am 1. Oktober 2024 in Kraft getretene Regelung verlängert die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien unbefristet. Unternehmen dürfen damit ausdrücklich entweder die CE- oder die UKCA-Kennzeichnung verwenden, auch über den 31. Dezember 2024 hinaus.

Für die meisten Maschinen gilt also: Eine in der EU gültige CE-Kennzeichnung wird in Großbritannien akzeptiert. Es läuft keine Frist ab, und es gibt kein zusätzliches britisches Zeichen, das Sie vorher beschaffen müssten.

Die Ausnahme, die wirklich zählt

Es gibt einen Fall, in dem UKCA unumgänglich wird, und er trennt zwei sehr unterschiedliche Gruppen von Herstellern.

Die meisten Maschinen werden vom Hersteller selbst erklärt: Konformitätsbewertung durchführen, technische Unterlagen erstellen, Konformitätserklärung unterzeichnen, Kennzeichnung anbringen. Trifft das auf Ihr Produkt zu, sind CE und UKCA in Großbritannien gleichermaßen zulässig, und Sie können mit Ihrer bestehenden CE-Kennzeichnung arbeiten.

Bei bestimmten Maschinen ist jedoch eine Konformitätsbewertung durch Dritte vorgeschrieben. Wird sie von einer UK Approved Body durchgeführt, trägt das Produkt die UKCA-Kennzeichnung. Ebenso wichtig ist die Gegenrichtung: Eine CE-Kennzeichnung, die auf der Bewertung einer britischen Stelle beruht, wird für das Inverkehrbringen in Großbritannien nicht anerkannt. Anerkannt wird nur eine CE-Kennzeichnung, hinter der eine EU-notifizierte Stelle steht.

Fällt Ihre Maschine in diese Kategorie, sollten Sie diesen Punkt klären, bevor Sie liefern.

Nordirland ist ein anderer Markt

Großbritannien und Nordirland sind rechtlich nicht dasselbe Gebiet. Beide gleich zu behandeln ist ein häufiger und vermeidbarer Fehler.

Nach dem Windsor-Rahmen folgt Nordirland dem EU-Produktrecht. Für Maschinen gilt dort die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, und zulässig sind CE oder UKNI zusammen mit CE. Die UKCA-Kennzeichnung allein genügt für Nordirland nicht.

Praktisch bedeutet das: Die beiden Regime entfernen sich voneinander, statt zusammenzuwachsen. Wer heute für Großbritannien plant, sollte einkalkulieren, dass Nordirland auf dem EU-Pfad bleibt.

Die Pflichten, die tatsächlich bei Ihnen liegen

Nach der Kennzeichnung wird am häufigsten gefragt. Probleme macht sie selten. Diese Punkte schon:

  • Die technischen Unterlagen. Sie müssen vorhanden sein, gepflegt werden und auf Verlangen vorgelegt werden können.
  • Die Konformitätserklärung samt der zugrunde liegenden Konformitätsbewertung.
  • Informationen für den sicheren Gebrauch, die der Maschine beiliegen.
  • Ein Bevollmächtigter mit Sitz im Vereinigten Königreich. Ein Bevollmächtigter darf Pflichten des Herstellers übernehmen, sofern er schriftlich beauftragt ist. GOV.UK stellt jedoch klar, dass er seinen Sitz im Vereinigten Königreich haben muss. Eine Anschrift in Hamburg oder Bologna reicht dafür nicht.
  • Pflichten des Einführers. Wer Ihre Maschine aus dem EWR nach Großbritannien einführt, muss sich vergewissern, dass die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde, die technischen Unterlagen erstellt sind und die Maschine die Kennzeichnung trägt. Ist Ihr britischer Händler der Einführer, trägt er diese Verantwortung. Er wird sie einpreisen oder ablehnen.

Was das für Ihren Markteintritt bedeutet

Die Kennzeichnung ist meist das kleinste Problem, und die Anerkennung der CE-Kennzeichnung nimmt eine Hürde weg, die viele bereits eingeplant hatten. Es bleibt die strukturelle Frage: Jemand muss die britischen Pflichten tragen, in Ihrem Namen ans Telefon gehen, die technischen Unterlagen vorhalten und für die Maschine einstehen, wenn sie auf einem Feld oder einer Baustelle in Großbritannien steht.

Das ist eine Entscheidung über die Form des Markteintritts, keine Zertifizierungsfrage. In der Regel wählen Hersteller einen von drei Wegen: einen Händler benennen und dabei Marge und Kontrolle abgeben, eine britische Tochtergesellschaft aufbauen und die Fixkosten tragen, oder den Betrieb einem Partner übergeben, der ihn in Ihrem Namen führt, während die Marke bei Ihnen bleibt.

Welchen Weg Sie auch wählen: Lassen Sie die regulatorische Einordnung für Ihre konkrete Maschine bestätigen, bevor Sie sich auf einen Starttermin festlegen.

Dieser Beitrag erläutert allgemein, wie die Regime in Großbritannien und Nordirland aufgebaut sind. Er ist keine Rechts- oder Compliance-Beratung, und die Pflichten zur Konformitätsbewertung hängen von der jeweiligen Maschine ab. Lassen Sie Ihre Situation vor dem Inverkehrbringen von einer qualifizierten Stelle prüfen.

Quellen

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